Rechtsprechung
LSG Hessen, 27.04.2004 - L 1 KR 1114/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 20 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 11
Versicherungspflicht - gesetzliche Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Ehegattenbeschäftigungsverhältnis - Abgrenzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf Feststellung einer Versicherungspflicht zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung; Problematik der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung; Möglichkeit eines GbR-Gesellschafters in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu der Gesellschaft ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kassel, 26.07.2000 - S 12 KR 631/99
- LSG Hessen, 27.04.2004 - L 1 KR 1114/00
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93
Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe - …
Auszug aus LSG Hessen, 27.04.2004 - L 1 KR 1114/00
Zudem erfordert eine Beschäftigung unter Ehegatten die Abgrenzung zur familienhaften Mithilfe, wobei auf die Rechtsprechung des BSG zum Beschäftigungsverhältnis zwischen nahen Verwandten zurück-gegriffen werden kann (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 50/93 - m.w.N. aus der Rechtsprechung).Weitere Abgrenzungskriterien sind, ob ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen worden ist, ob das gezahlte Entgelt der Lohnsteuerpflicht unterliegt, als Betriebsausgabe verbucht und dem Angehörigen zur freien Verfügung ausgezahlt wird sowie schließlich, ob der Angehörige eine fremde Arbeitskraft ersetzt (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994, a.a.O.).
- BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96
Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV
Auszug aus LSG Hessen, 27.04.2004 - L 1 KR 1114/00
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Verstoß des § 7 SGB IV gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verneint und die Kennzeichnung einer Beschäftigung nach den in Rechtsprechung und Literatur festgelegten Merkmale sowie dem Gesamtbild des Sachverhalts im Einzelfall gebilligt (Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 20. Mai 1996, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11). - BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R
Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft - …
Auszug aus LSG Hessen, 27.04.2004 - L 1 KR 1114/00
Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, so geben diese den Ausschlag (BSG, Urteil vom 19. Juni 2001 - B 12 KR 44/00 R - sowie Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R - m.w.N. aus der Rechtsprechung).
- BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R
Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - …
Auszug aus LSG Hessen, 27.04.2004 - L 1 KR 1114/00
Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, so geben diese den Ausschlag (BSG, Urteil vom 19. Juni 2001 - B 12 KR 44/00 R - sowie Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R - m.w.N. aus der Rechtsprechung). - BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 120/95
Arbeitsförderung; Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld
Auszug aus LSG Hessen, 27.04.2004 - L 1 KR 1114/00
Es gelte - so das BSG - nicht der Rechtssatz, dass eine untertarifliche oder eine erheblich untertarifliche Bezahlung des Ehegatten die Annahme eines beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausschließe (BSG, Urteil vom 12. September 1996 - 7 RAR 120/95 -). - BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R
Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis - …
Auszug aus LSG Hessen, 27.04.2004 - L 1 KR 1114/00
Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 34/02 R) soll der Höhe des Entgelts bei einer Tätigkeit für den Ehegatten zwar lediglich Indizwirkung zukommen.
- SG Reutlingen, 20.10.2005 - S 10 KR 1221/04 Neben der Eingliederung in den Betrieb und einem, ggf. abgeschwächten Weisungsrecht ist daher erforderlich, dass der Beschäftigte ein Entgelt erhält, das einen angemessenen Gegenwert für die geleistete Arbeit darstellt, mithin über einen freien Unterhalt, ein Taschengeld oder eine Anerkennung für Gefälligkeiten hinausgeht (vgl. Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27.04.2004, Az. L 1 KR 1114/00).
Zudem erfordert eine Beschäftigung unter Ehegatten die Abgrenzung zur familienhaften Mithilfe, wobei auf die Rechtsprechung des BSG zum Beschäftigungsverhältnis zwischen nahen Verwandten zurückgegriffen werden kann (vgl. Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27.04.2004, L 1 KR 1114/00).
- LSG Hamburg, 16.08.2022 - L 3 BA 18/20
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einer …
Die Auszahlung des Arbeitnehmerentgeltes ist gerade im Ehegattenarbeitsverhältnis keine unnötige Formalität, sondern entscheidendes Merkmal dafür, dass der Arbeitnehmer-Angehörige tatsächlich wie eine fremde Kraft für den Arbeitgeber-Angehörigen tätig wird, ansonsten ist eine Abgrenzung zur familienhaften Mitarbeit bzw. Tätigkeit als Mitunternehmer nicht möglich (LSG Hessen, Urt. v. 27.4.2004 - L 1 KR 1114/00, juris) . - SG Berlin, 10.04.2008 - S 36 KR 2805/07
Feststellung der Versicherungsfreiheit einer Beigeladenen in der gesetzlichen …
Neben der Eingliederung in den Betrieb und einem, ggf. abgeschwächten Weisungsrecht ist daher erforderlich, dass der Beschäftigte ein Entgelt erhält, das einen angemessenen Gegenwert für die geleistete Arbeit darstellt, mithin über einen freien Unterhalt, ein Taschengeld oder eine Anerkennung für Gefälligkeiten hinausgeht (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urt. v. 27.04.2004 - Az. L 1 KR 1114/00 - juris).
- SG Reutlingen, 20.10.2005 - S 10 KR 2199/03
Sozialversicherungspflicht bei einem Ehegattenbeschäftigungsverhältnis (hier …
Neben der Eingliederung in den Betrieb und einem, ggf. abgeschwächten Weisungsrecht ist daher erforderlich, dass der Beschäftigte ein Entgelt erhält, das einen angemessenen Gegenwert für die geleistete Arbeit darstellt, mithin über einen freien Unterhalt, ein Taschengeld oder eine Anerkennung für Gefälligkeiten hinausgeht (vgl. Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27.04.2004, Az. L 1 KR 1114/00). - SG Reutlingen, 20.10.2005 - S 10 KR 3300/03
Sozialversicherungspflicht eines in der elterlichen Einzelfirma (hier: Schuhhaus) …
Neben der Eingliederung in den Betrieb und einem, ggf. abgeschwächten Weisungsrecht ist daher erforderlich, dass der Beschäftigte ein Entgelt erhält, das einen angemessenen Gegenwert für die geleistete Arbeit darstellt, mithin über einen freien Unterhalt, ein Taschengeld oder eine Anerkennung für Gefälligkeiten hinausgeht (vgl. Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27.04.2004, Az. L 1 KR 1114/00). - SG Reutlingen, 20.10.2005 - S 10 KR 1295/03 Neben der Eingliederung in den Betrieb und einem, ggf. abgeschwächten Weisungsrecht ist daher erforderlich, dass der Beschäftigte ein Entgelt erhält, das einen angemessenen Gegenwert für die geleistete Arbeit darstellt, mithin über einen freien Unterhalt, ein Taschengeld oder eine Anerkennung für Gefälligkeiten hinausgeht (vgl. Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27.04.2004, Az. L 1 KR 1114/00).
- SG Reutlingen, 20.10.2005 - S 10 KR 2644/02 Neben der Eingliederung in den Betrieb und einem, ggf. abgeschwächten Weisungsrecht ist daher erforderlich, dass der Beschäftigte ein Entgelt erhält, das einen angemessenen Gegenwert für die geleistete Arbeit darstellt, mithin über einen freien Unterhalt, ein Taschengeld oder eine Anerkennung für Gefälligkeiten hinausgeht (vgl. Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27.04.2004, Az. L 1 KR 1114/00).